Geben Sie eine Zustiftung
Eine Zustiftung ist ein Baustein für das Kapital der Stiftung und darf daher nicht verbraucht und ausgegeben werden. Sie wirkt damit nachhaltig. Die Erträge des Stiftungskapitals, also die Zinsen, werden für die Flächensicherung eingesetzt. Je höher das Kapital der Stiftung ist, desto höher sind die Zinsen und damit die Möglichkeiten der Stiftung, Naturschutzflächen zu sichern.
Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung. Zustiftungen sind bis zu 1 Mio. EUR absetzbar.
Vererben Sie an die BUND NRW Naturschutzstiftung
Sie können in Ihrem Testament die BUND NRW Naturschutzstiftung als Erbe einsetzen oder die BUND NRW Naturschutzstiftung bedenken, indem Sie Ihr Vermögen - oder ein Teil Ihres Vermögens - in Form einer Schenkung oder eines Vermächtnisses in die BUND NRW Naturschutzstiftung einbringen. Dieses können Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Geldanlagen sein.
Die BUND NRW Naturschutzstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Unterstützen Sie den Erwerb weiterer Naturschutzflächen direkt mit Ihrer Spende.
Spenden werden - anders als eine Zustiftung - normalerweise zeitnah für die Naturschutzprojekte der Stiftung eingesetzt. Sie können festlegen, wofür die Stiftung Ihre Spende einsetzt.
Spendenkonto der BUND NRW Naturschutzstiftung
IBAN: DE60 4506 0009 5012 3455 01
BIC: GENODEM1HGN
Märkische Bank, Hagen
Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung. Für Spenden bis zu 300 EUR genügt auch der entsprechende Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt. Spenden sind bis zu 20% der Gesamteinkünfte absetzbar.