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BUND NRW Naturschutzstiftung

Schmetterling des Jahres 2017: Goldene Acht

Goldene Acht  (H. Ziegler)

Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben die „Goldene Acht“ (Colias hyale) zum Schmetterling des Jahres 2017 gekürt, um auf den Rückgang des Falters aufmerksam zu machen. Seine Raupen ernähren sich von Luzerne und Klee und brauchen naturnahe blütenreiche Wiesen oder Weiden. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft schwindet der Lebensraum der Goldenen Acht zusehends. Luzerne und Klee werden kaum noch als Gründünger oder Viehfutter angebaut. Stattdessen wird heute mit Gülle und Kunstdünger gedüngt, und Importsoja dient als Viehfutter.

Die Falter gehören innerhalb der Familie der Weißlinge zu der Unterfamilie der Gelblinge. Sie sind von Mai bis Oktober zu beobachten und ernähren sich als ausgewachsene Schmetterlinge von dem Nektar verschiedener Pflanzen, die gerade blühen. Ihre Flügelspannweite beträgt etwa vier Zentimeter. Die Männchen weisen eine gelbe und die Weibchen eine grünlich-weiße Färbung auf. Charakteristisch sind der namensgebende achtförmige, rot umrandete Fleck auf der Flügel-Unterseite, die dunkle Randbinde sowie die schwarzen und orangefarbenen Flecken.

Ei von der Goldenen Acht  (W. Wagner)

Die Weibchen legen etwa 90 spindelförmige gerippte Eier einzeln auf die Oberseite der Blätter der Raupennahrungspflanzen ab. Häufig werden die Eier an eher kümmernden randständigen Pflanzen abgelegt. Nach etwa einer Woche schlüpfen die Raupen. Die Raupen benötigen im Sommer etwa 3 Wochen bis zur Verpuppung als grüngelbe Gürtelpuppe; das Puppenstadium dauert etwa eine Woche.

Raupe von der Goldenen Acht  (D. Bartsch)

Die Überwinterung erfolgt als halberwachsene Raupe. Über das Jahr bringt die „Goldenen Acht“ drei oder sogar vier Generationen hervor.

Die erste Generation der Schmetterlinge besteht häufig nur aus wenigen Tieren, in den folgenden Vermehrungszyklen steigt die Anzahl der Tiere dann meist deutlich an. Dass der Falter auch unter vielen anderen Namen wie „Posthörnchen“, „Weißklee-Gelbling“, „Gelber Heufalter“, „Gemeiner Heufalter“ oder auch „Kleegelbling“ bekannt ist, deutet darauf hin, dass die „Goldene Acht“ früher sehr häufig vorkam.

Bundesweit gilt der Schmetterling des Jahres 2017 noch als ungefährdet, in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern jedoch steht er bereits auf der Roten Liste als gefährdet.

 

Puppe von der Goldenen Acht  (W. Schön)
oben Goldene Acht, unten Hufeisenklee-Gelbling  (W. Schön)

Schwer zu unterscheiden ist die „Goldene Acht“ als ausgewachsener Schmetterling von dem nahe verwandten Hufeisenklee-Gelbling. Die beiden gelten als Zwillingsarten. Nur bei den älteren Raupen gelingt es, die „Goldene Acht“ zweifelsfrei zu identifizieren: Während die Raupen des Hufeisenklee-Gelblings vier auffällige gelbe Längslinien mit schwarze Flecken haben, sind bei den Raupen der „Goldenen Acht“ nur zwei dünne gelbliche Seitenlinien erkennbar.

Die „Goldene Acht“ ist in Mittel- und Osteuropa sowie in den gemäßigten Zonen Asiens verbreitet, fehlt aber im Mittelmeerraum. Als Wanderfalter legt sie nicht selten mehrere hundert Kilometer zurück und erreicht so auch Regionen, in denen der Falter normalerweise nicht vorkommt.

Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen küren seit 2003 den Schmetterling des Jahres, um auf die Bedeutung und Bedrohung der Schmetterlinge aufmerksam zu machen. Nur ein Drittel der Tag- und die Hälfte der Nachtfalterarten in Deutschland sind noch ungefährdet.

Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um eine Großansicht bzw. eine druckfähige Datei zu erhalten! Die Fotos dürfen bei Nennung des Bildautors für Pressezwecke kostenlos verwendet werden.

Weiterführenden Informationen zu Schmetterlingen allgemein und der Bestimmung von Schmetterlingen und Raupen:

www.schmetterling-raupe.de

www.lepiforum.de

www.euroleps.ch

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